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Euro-Notrufnummer: 112

Notrufnummern für Deutschland:
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Bundesweite Sucht- und Drogenhotline: 01805-313031
Polizei: 110

Vergiftungszentralen:
Deutschland: 030/19240
Österreich: 01/406 43 43
Schweiz: 145



Bewußtlosigkeit


Bewusstlosigkeit tritt ein, wenn das Gehirn aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird. Im Zusammenhang mit Drogenkonsum kann eine Überdosis an Opiaten, Alkohol, Schlaf- und Beruhigungsmittel ursächlich sein.

Bei Bewusstlosigkeit muss unverzüglich die 112 angerufen werden!


Atem- oder Herzstillstand:
Bei einem Atemstillstand wird die Atmung flacher, der Brustkorb bewegt sich kaum noch, vor Mund und Nase ist kein Luftzug mehr zu spüren und die Lippen verfärben sich lila.
Beim Herzstillstand sind an Handgelenken und am seitlichen Hals keine Pulse mehr tastbar. Ihm folgt unverzüglich ein Atemstillstand.

Herz- und Atemstillstand sind akut lebensbedrohliche Situationen und erfordern sofortige Erste Hilfe Maßnahmen!


Sollte die betroffene Person zwischenzeitlich wieder zu Bewusstsein kommen, kann sie in die stabile Seitenlage gebracht werden. Sie muss kontinuierlich weiter beobachtet werden, da die Bewußtlosigkeit wiederkehren kann. Auch bei wieder erlangtem Bewusstsein ist eine notärztliche Behandlung ist unerlässlich!

Bewußtlosen Personen keine Getränke einflößen (Erstickungsgefahr)!



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